Ab dem 56. Lebensjahr Schnelltest oder Darmspiegelung
Mit einem entsprechenden Beschluss
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klar gestellt, welche
Maßnahmen zur Früherkennung des Darmkrebses gesetzlich versicherten
Frauen und Männern zustehen.
Demnach haben Versicherte ab dem
Alter von 50 bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die
jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl.
Vom 56. Lebensjahr an haben die Patienten dann die Möglichkeit,
zwischen der Darmspiegelung (Koloskopie) einerseits und dem Schnelltest
auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre andererseits zu wählen. In
einem Beratungsgespräch werden die Patienten ausführlich über Vor- und
Nachteile sowie Risiken beider Verfahren informiert.
„Wünschenswert
ist eine hohe Teilnahmerate an Früherkennungsuntersuchungen auf
Darmkrebs, damit die Sterblichkeit von zurzeit etwa 30 000 Menschen pro
Jahr in Deutschland künftig gesenkt werden kann“, so Dr. Rainer Hess,
Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, heute in Berlin.
Zu den Verfahren:
Neben dem so genannten FOBT
(Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl) steht gesetzlich
Versicherten seit dem 1. Oktober 2002 die Darmspiegelung zur
Früherkennung auf Darmkrebs als eine zusätzliche, sehr zielgenaue
Methode zur Verfügung. Das Verfahren ermöglicht eine frühe Erkennung von
Darmkrebs oder Darmkrebs-Vorstadien, so dass häufig Therapien mit guten
Heilungschancen eingeleitet werden können.
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